A Umfang, Auftragsabwicklung
1. Der Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle Verträge zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmerin in der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Auftrages gültigen Fassung. Der Geltung anderer Geschäftsbedingungen wird hiermit auch ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Wenn Sie uns durch einen Vertreter einen Auftrag erteilen, so müssen Sie auf unseren Wunsch dessen Vertretungsberechtigung nachweisen.
3. Weitere Informationen über unser Unternehmen ifena GmbH finden Sie im Impressum unter http://www.ifena.de/about.
4. Wir sind erst bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Auftrages verpflichtet. Solange nicht explizit vereinbart, ist noch kein Zeitpunkt oder Zeitraum bestimmt, zu dem oder innerhalb dessen Geräte geliefert oder die Montage von Geräten vorzunehmen ist. Falls aus Gründen, die von ifena nicht zu vertreten sind, die Erfüllung der Leistungsverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht ifena das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu. ifena wird in einem solchen Fall unverzüglich informieren und ggf. erhaltene Zahlungen erstatten.
5. Wir dürfen Leistungen und Tätigkeiten durch qualifizierte Dritte erbringen lassen.
6. Soweit Sie vor Lieferung bzw. Montage einen Auftrag stornieren, so haben Sie eine Entschädigung zu zahlen. Wir sind berechtigt, den Schaden nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 315 BGB). Die Entschädigung beträgt bei Kauf- und Mietaufträgen je nach Aufwand bis zu 30% der Auftragssumme. Bei Mietaufträgen ist die Grundlage für die Höhe der Entschädigung der dem Mietpreis entsprechende Kaufpreis. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
B Gerätelieferung, Montage
1. Die Montage von Geräten und Zubehörteilen muss unter Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften erfolgen.
2. Mit Auftragserteilung stimmen Sie zu, dass die Montage von Geräten und Zubehör von uns in Ihrem Auftrag in den beauftragten Liegenschaften durchgeführt wird.
3. Wir können unsere Arbeiten nur vertragsgemäß durchführen, wenn Sie zuvor die Einbaustellen vorbereiten, d.h. insbesondere - die Rohrleitungen hinsichtlich der Systemfunktion und der Fließrichtung in geeigneter Weise für uns kennzeichnen; - sicherstellen, dass Absperrvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren; - uns Zugang zu sämtlichen Montagestellen gewährleisten; - soweit Drittgeräte verbaut sind, diese demontieren und die Montagestelle neutralisieren. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, können wir diese zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung schaffen und Ihnen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
4. Sofern zur Erbringung der Leistung erforderlich, werden wir weitere Geräte und Zubehörteile montieren. Sie erklären durch Ihre Auftragserteilung hierzu Ihr Einverständnis und werden den erforderlichen Zutritt bei Bedarf ermöglichen. Die Stromkosten für den Einsatz der Geräte bei Auftragsdurchführung sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen.
5. Für Beschädigungen, die aufgrund ordnungsgemäßer De-/Ummontage von Geräten notwendigerweise entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
6. Sollten durch den Einbau von Wasserzählern Wasserschäden auftreten, so haften wir nicht für Schäden aufgrund defekter Anschlussarmaturen, es sei denn wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns haben diese Schäden schuldhaft verursacht. Festgestelle Undichtigkeiten oder andere Mängel müssen uns umgehend gemeldet werden. Wir sind unter Wahrung der Rechte des Nutzers berechtigt, den Schaden zu besichtigen und zu dokumentieren.
7. Ersatz und Nachlieferungen sowie erforderliche Zubehörteile werden jeweils zu den gültigen Listenpreisen berechnet.
8. Soweit erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar, dürfen wir Geräte mit Änderungen bei der Konstruktion, Form sowie Farbe montieren.
9. Bei Verträgen über Rauchwarnmelder sind Sie verpflichtet, uns eventuelle Änderungen der Raumnutzung – insbesondere in Bezug auf Schlafräume - in Textform mitzuteilen. Gleiches gilt für bauliche Änderungen in Räumen und deckenhohe Änderungen der Einrichtung von Räumen. Sie bleiben als Auftraggeber verpflichtet, die Nutzer der Wohnung über Sinn und Schutzziele der Rauchwarnmelder zu informieren und ihnen auferlegen, sich über die Änderungen zu informieren. Gegen gesonderte Berechnung können Sie uns beauftragen, die Montagesituation zu prüfen und ggf. weitere Rauchwarnmelder zu montieren oder vorhandene umzumontieren.
10. Hinweis nach § 18 Batteriegesetz: Sofern die Demontage von Geräten nicht durch ifena erfolgt, sind Sie verpflichtet, die Geräte bzw. die darin enthaltenen Batterien zur fachgerechten Entsorgung an uns zu übergeben.
11. Montagetermine werden jedem Nutzer mindestens acht Tage zuvor angekündigt. Wir informieren Sie, sofern die Leistung auch im zweiten Termin nicht erbracht werden konnte. Wir können sodann kostenpflichtig Nachmontageaufträge erteilen. Für Folgen von unvollständig oder verspätet ausgeführten Aufträgen haften wir nicht, es sei denn wir haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
C Messdienst und Abrechnungserstellung
1. Für den jährlichen Mess- und Abrechnungsservice stellen wir Ihnen ein Portal oder elektronischen Datenaustausch zur Übermittlung der erforderlichen Angaben zur Verfügung. Die Abrechnung kann nur dann pünktlich erstellt werden, wenn Sie mindestens 2 Wochen vor Abrechnungsfrist über diese Medien oder in Textform verbindliche Angaben zu den Kosten und eingetretenen Änderungen bei den Nutzerverhältnissen vollständig und richtig übermitteln. Alle Veränderungen, welche die Durchführung der Abrechnung beeinflussen können (z.B. Abrechnungsstichtag, Anzahl Wasseranschlüsse, Änderungen an der Heizkörperausstattung in Bezug auf Anzahl oder Leistung, Reparatur, Austausch) sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen.
2. Den Ablesetermin teilen wir in geeigneter Weise mindestens zehn Tage vorher mit. Die einzelnen Nutzer werden falls erforderlich ebenfalls informiert. Ist eine Ablesung zu diesem Termin nicht möglich, wird innerhalb von 2 Wochen nach vorhergehender Ankündigung ein zweiter Ableseversuch unternommen. Wird auch dieser Termin vom Nutzer nicht eingehalten, wird der Verbrauch in der betreffenden Nutzeinheit geschätzt, sofern nicht gegen gesonderte Berechnung gem. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von uns eine individuelle Nachablesung vereinbart wird. Die Nachablesung erfolgt i.d.R. spätestens zwei Wochen nach den zweiten Ableseversuch, bei Heizkostenverteilern nach Verdunsterprinzip spätestens nach acht Tagen. Für die Durchführung von Zwischenablesungen bei Nutzerwechsel bedarf es eines kostenpflichtigen Zwischenableseauftrages. Sie werden uns darüber informieren, sofern die Gebühren für Zwischenablesungen nicht an die Nutzer weiterbelastet werden können. Wir sind berechtigt, die Ablesung von Erfüllungsgehilfen vornehmen zu lassen.
3. Bei der Ablesung vor Ort müssen die Geräte ohne Schwierigkeiten erreichbar und zugänglich sein. Eine Nutzerbestätigung der Ablesewerte durch Unterschrift erfolgt nicht.
4. Eine etwaige Haftung von ifena wegen verspätet erstellter Abrechnungen setzt ein entsprechendes Verschulden voraus.
5. Die Abrechnung und der Ausweis der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen gemäß §35a EStG in den Einzelabrechnungen erfolgt auf ausschließlich auf Basis der von Ihnen an uns übermittelten Angaben, die von uns nicht mehr überprüft werden.
6. Wir erstellen eine Gesamtabrechnung pro Liegenschaft und eine Einzelabrechnung für jeden Nutzer. Vor Weiterleitung an die Nutzer haben Sie die Einzelabrechnung zu prüfen, ob die von Ihnen vorgegebenen Angaben über die abzurechnenden Kosten bzw. Mengen und über die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen richtig und vollständig sind.
7. Die Laufzeit des Vertrages über den Mess- und Abrechnungsservice beginnt mit dem durch Sie festgelegten Abrechnungszeitraum im Auftragsformular und beträgt ein Jahr.
8. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Abrechnungsperiode. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird, jeweils um ein Jahr.
D Kauf, Miete und Wartung von Geräten
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Sie verpflichten sich, uns Störungen und Beschädigungen von Geräten unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
1.2 Sie haften uns gegenüber für die Kosten durch Störungen oder Beschädigungen, die von Ihnen bzw. von Ihren Erfüllungsgehilfen oder Dritten zu vertreten sind oder durch in Ihrer Sphäre liegende Gründe. Hierzu zählen zum Beispiel ursprüngliche oder nachträgliche Änderungen des der Beschaffenheit des Wassers oder Heizmediums, insbesondere durch Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung, Verschmutzung oder Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder andere unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die gilt auch für Kosten infolge geänderter oder getauschter Heizkörper bzw. Heizungsanlagen sowie Kosten, die aufgrund nicht zutreffender Meldungen von Ihnen bzw. Ihrer Erfüllungsgehilfen oder einer vergeblichen Anreise des angemeldeten Kundendienstes entstehen, soweit Sie dies zu vertreten hat.
1.3 Wir sorgen bei von uns vermieteten Geräten bzw. zu wartenden Geräten für die Funktionssicherheit und Betriebsbereitschaft unter Wahrung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und sonstiger anerkannter Normen. Die regelmäßige Überprüfung von Rauchwarnmeldern erfolgt jedoch nur bei Abschluss eines diesbezüglichen Vertrages. Bei allen im Rahmen eines Vertrages auszutauschenden Geräten können wir auch in der Bauart und Funktion vergleichbare Geräte einsetzen.
1.4 Hinsichtlich der aktuellen vertragsrelevanten Daten zur Abrechnungseinheit (z.B. Gerätestückzahlen, Vertragslaufzeiten, Preise) werden wir eventuelle Änderungen umgehend bestätigen. Gültig ist stets die aktuellste Änderungsmitteilung. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
1.51.5 Die Laufzeit des Vertrages über Miete, Wartung und Rachwarnmelder-Service beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Jahr in dem die Montage des jeweiligen Gerätetyps erfolgte und der Vertrag wird über die individuell vereinbarten Laufzeiten abgeschlossen. Die Miet- und Garantiewartungsgebühren werden jährlich im Voraus erhoben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeiten von einem Vertragspartner gekündigt wird. Von Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher geschlossene Mietverträge mit einer Dauer von 10 Jahren verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit lediglich um 8 Jahre. Kündigungen bedürfen der Textform. Ab Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Beendigung des Vertrages werden keine weiteren beiderseitigen Leistungen mehr begründet.
2. Besondere Bestimmungen Miete
2.1 Wir stellen Ihnen die Geräte mietweise zur Verfügung. Die Geräte bleiben Eigentum von ifena.
2.2 Die erforderliche Gerätestückzahl wird nach den technischen Gegebenheiten in der Liegenschaft bei der Gerätemontage festgestellt und gesondert mitgeteilt.
2.3 Die Laufzeit der Geräte ist fest vereinbart. vorbehaltlich der folgenden Regelung in Ziffer 2.4 ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Mietverträge nicht möglich.
2.4 Sie können während des letzten Jahres einer jeweiligen Vertragslaufzeit von Mietverträgen über eichpflichtige Geräte sowie von 10-jährigen Mietverträgen über Rauchwarnmelder den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, wobei die Kündigungserklärung auch jederzeit vor Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Vertragslaufzeit abgegeben werden kann.
2.5 Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Tod unseres Vertragspartners gemäß § 580 BGB sowie unsere Haftung für anfängliche Mietmängel gem. § 534a BGB wird beiderseits ausgeschlossen.
2.6 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die außerordentliche Kündigung unberührt.
3. Besondere Bestimmungen Wartung
Voraussetzung für die spätere Übernahme von Geräten in unseren technischen Wartungsdienst ist, dass die Geräte in einem technisch einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand sind sowie unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und einschlägigen Normen und Vorschriften installiert wurden.
E Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für den Messdienst und die Abrechnungserstellung stellen wir Ihnen die zum Zeitpunkt der Abtrechnungserstellung gültigen Preise gemäß Preisliste in Rechnung. Liegen uns die zur Durchführung der Abrechnung notwendigen Angaben bei erfolgter Ablesung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungszeitraumes vor, werden die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Dienstleistungspreise berechnet.
2. Die Preise für Miete und Wartung werden im Auftragsformular vereinbart.
3. Wir können Miet- und Wartungspreise anpassen. Die Anpassung beruht auf Veränderungen der preisbildenden Faktoren und erfolgt im Verhältnis dieser Änderungen.
4. Preisbildende Faktoren im Sinne der vorstehenden Ziffer sind z.B. Lohn-, Material und Finanzierungskosten, Abgaben/Umlagen etc., Gebühren und/oder Kosten der Eichung sowie Eichfristen.
5. Eine Preisanpassung ist erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss möglich.
6. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden wir die Preise entsprechend anpassen.
7. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
8. Die Raten für Miete und Wartung werden jährlich im Voraus erhoben.
9. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder aberkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu Ihrer Forderung steht.
10. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Rechnungen sind ausschließlich an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen.
F Gewährleistung Kauf und Dienstleistungen, Verjährung
1. Ist eine Abrechnung aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, fehlerhaft, werden wir die Berichtigung der Abrechnung vornehmen.
2. Etwaige offensichtliche Mängel haben Sie, soweit Sie kein Verbraucher sind, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der betroffenen Leistung ifena in Textform mitzuteilen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beträgt die Meldefrist – soweit Sie kein Verbraucher sind - 14 Tage ab Kenntnis der Mängel.
3. Sofern von uns nicht zu vertreten, sind alle Schäden von jeder Gewährleistung und Haftung ausgenommen, die durch Feuer, Frost, Nichtbeachtung der Einbau-, Betriebs- oder Behandlungsvorschriften, unsachgemäße Behandlung, Beschädigungen in Folge Überschreitung der festgelegten Betriebswerte, natürliche Abnutzung, ursprüngliche oder nachträgliche Änderung der Beschaffenheit des Wassers oder Heizmediums, insbesondere durch Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung, Verschmutzung oder Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder andere unabwendbare Umstände entstanden sind.
4. Bei Kauf von Rauchwarnmeldern beträgt die Gewährleistungsfrist 10 Jahre, solange wir mit dem Service für die betroffenen Rauchwarnmelder beauftragt sind. G Eigentumsvorbehalt Sofern Sie Kaufmann sind, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung vor. Sofern Sie kein Kaufmann sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
H Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Unsere Haftung ist – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist mit Ausnahme von Verzögerungsschäden eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wir haften bei Verzögerungsschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die Dienstleistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
I Verjährung
Etwaige Verjährungs- und sonstige Haftungsansprüche von Ihnen verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen, einen Schaden oder Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften vor.
J Datenschutz
1. Wir beachten sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Die von Ihnen übergebenen personenbezogenen Daten werden wir nur vertragsgemäß im Rahmen der Aufgabenerfüllung erheben, verarbeiten und nutzen.
2. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass diese ihre Nutzer über die automatisierte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterrichten hat und dass insbesondere Erhalt und Auswertung von Verbrauchsdaten bzw. -analysen auf Grundlage unterjähriger Werte einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedürfen. Diese liegt insbesondere vor, wenn der betroffene Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. K Informationen zur Online-Streitbeilegung Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
K Widerrufsrecht
Sind Sie als Auftraggeber Verbraucher, so steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die ifena GmbH, Münchner Freiheit 2, D - 80802 München Fax.: 089 998 299 – 499 Email: info@ifena.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an ifena GmbH, Münchner Freiheit 2, D - 80802 München zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
L Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt jedoch gegenüber Ihnen als Verbraucher nicht insoweit, als Ihnen dadurch der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
2. Handeln Sie als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
4. Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleiben Sie als Auftraggeber unser Vertragspartner, es sei denn der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein oder schließt mit uns einen ersetzenden Vertrag ab.
5. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen oder neu zu fassen, wenn dies unter Berücksichtigung unserer und Ihrer Interessen zumutbar ist. Wir werden Ihnen spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten die Änderungen mitteilen und ihn auf die Folgen einer stillschweigenden Entgegennahme der Mitteilung hinweisen. Die Änderung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs ist der Eingang bei uns mindestens in Textform. ifena GmbH, Münchner Freiheit 2, D - 80802 München
(Stand April 2020)